Tracking Guidelines Media Impact

 

A. Pro Werbemittel dürfen standardmäßig bis zu fünf Trackingpixel eingesetzt werden:

  • zwei Zählpixel: ausschließlich für Impression Tracking (ohne Cookie Dropping)
  • ein Clickcommand: (ohne Cookie Dropping)
  • eine Viewability Messung
  • ein Marktforschungspixel

Nach vorheriger Absprache kann auch eine höhere Anzahl an Trackings eingesetzt werden. Der Einsatz von Retargeting Pixeln ist nur nach vorheriger Freigabe durch den Vermarkter und unter Buchung eines entsprechenden vom Vermarkter angebotenen Retargeting Produktes zulässig.

 

B. Ergänzend gilt für das Reporting und Tracking Nativer Integrationen:

Für Verlinkungen aus dem Auftraggeber-/Werbetreibendeninhalt (i.d.R. zur Auftraggeber / Werbetreibenden-Website) bitte TRACKING-URLS anliefern. Diese bitte direkt im Word/Excel Dokument vermerken, in Klammern hinter der Ziel-URL.

Für ein paralleles und eigenes Tracking der Werbemittel (Ad-Server-Flächen, Social Posts), das zu Ihrer Integration führt, können Sie optional und zusätzlich CLICKCOMMANDS** und ZÄHLPIXEL* anliefern. 

Achtung: Native Flächen (z.B. A-Teaser) sind vom Tracking ausgeschlossen.

Für ein paralleles und eigenes Tracking der Artikel (Page Impressions), können Sie optional und zusätzlich ZÄHLPIXEL* anliefern (nicht möglich für Interactive Storys).

Sofern Sie eigene ClickCommands** und Zählpixel* einsetzen möchten, benötigen wir diese rechtzeitig 5 Werktage vor Kampagnenstart. Sofern für die Kampagne ein gesonderter Ablaufplan besteht, sind darin die Vorlaufzeiten geregelt.

Sollten Sie weitere Trackingwünsche haben, sprechen Sie uns gerne an. Diese können auf Anfrage nur geprüft werden, wenn sie spätestens bei Anlieferung der Auftraggeber-/Werbetreibendeninhalte  geäußert werden.

ABHÄNGIG VON IM GEBUCHTEN PRODUKT ENTHALTENEN BESTANDTEILEN REPORTEN WIR FÜR IHRE KAMPAGNE FOLGENDE KPI‘S:

BEI BRAND STORIES / BRAND HUBS

In Summe & pro Inhalt: Views, Ø Verweildauer/View***,, Link-outs, ggf. auf Anfrage: Visit, Bouncerate***,, Views nach Desktop/Mobile/App

Bei Social-Media-Posts: Engagement***,, Engagement-Rate***,

BEI PRODUCT STORIES / PRODUCT HUBS

In Summe auf Werbemittel: Ad Impressions, Klicks, Klickrate

Bei Social-Media-Posts: Ad Impressions, Reichweite, Klicks, Engagement***,, Engagement-Rate***,

In Summe & pro Inhalt: Views, Ø Verweildauer/View***, Link-outs, ggf. auf Anfrage: Visit, Bouncerate***,, Views nach Desktop/Mobile/App, Viewability-Rate***, (Ausnahme für interaktive Storys: In Summe & pro Inhalt: Views, Link-outs)

BEI ADVERTORIALS / AKTIONSBÜHNEN

In Summe auf Werbemittel: Ad Impressions, Klicks, Klickrate

Bei Social-Media-Posts: Ad Impressions, Reichweite, Klicks, Engagement***, Engagement-Rate***,

In Summe & pro Inhalt: Views, Ø Verweildauer/View, Link-outs, ggf. auf Anfrage: Visit, Bouncerate***,, Views nach Desktop/Mobile/App, Viewability-Rate***,

***Berechnet aus erteilten User Zustimmungen

 

Einbindung von Auftraggeber-/Werbetreibendeninhalten via IFrame:

Die direkte Integration von Inhalten von Auftraggebern / Werbetreibenden via iFrame in unsere Publisherseiten ist grundsätzlich nicht möglich.

Ausnahme bildet die Einbindung eines IFrames (z. B. in Form eine Interactive Banners)  über den Media Impact AdServer und ausschließlich innerhalb eines AdServer AdSlots.

 

Verwendung von ClickCommands & UTM-Parametern:

Die Verwendung von ClickCommands & UTM Paramtern ist ausschließlich unter der Voraussetzung erlaubt, dass keinerlei Trackings, Cookies oder ähnliche Technologien nachgeladen werden, die dazu geeignet sind personenbezogenen Daten zu erheben und zu verarbeiten. Vor dem Einbau von ClickCommands & UTM Paramtern erfolgt deshalb zunächst ein Check und eine Freigabe durch Media Impact. Zusätzlich sind ausschließlich direkte Verlinkungen zur Kampagnenlandingpage zulässig (Zwischenseiten, auf denen Daten abgezogen oder DMP Matchings stattfinden können, sind nicht zulässig). Ein Tracking des Users und das Setzen eines Cookies darf demnach erst auf der nachgelagerten Kampagnenlandingpage des Werbetreibenden und unter Einbeziehung einer geeigneten Maßnahme zur Einholung der nötigen Rechtsgrundlagen des Users erfolgen.

 

C. Cookies und ähnliche Technologien, welche insbesondere personenbezogene Daten auf dem Gerät des Users speichern und/oder auslesen sowie die weitere Datenverarbeitung, müssen den Richtlinien des Telemediengesetztes sowie der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen und auf unserer Media Impact Tracking Whitelist gelistet sein. Es dürfen nur und ausschließlich die Dienstleister auf unseren Seiten und in Werbemitteln eingesetzt werden, die auf der Media Impact Tracking Whitelist gelistet sind!

 

Insbesondere (aber nicht abschließend) gehören folgende Arten hierzu:

  • Ad Verification (Auslesen des Umfelds)
  • Targeting Güte (Prüfung der Wirksamkeit des gesetzten Targetings)
  • User Profiling (Sammeln/Abgleichen von Profildaten)

 

D. Alle technischen Dienstleister (Vendoren), die Agenturen und Advertiser nutzen möchten, müssen im TCF v2.0 (Transparency and Consent Framework des IAB) als operational yes registriert sein. https://iabeurope.eu/vendor-list-tcf

Zusätzlich müssen diese Vendoren auf unserer Media Impact Tracking Whitelist beim jeweiligen Publisher gelistet sein.

Ein Vendor darf grundsätzlich nur dort zum Einsatz kommen, wo er bereits in den Consent Management Plattformen implementiert ist und natürlich ausschließlich bei vorliegendem Userconsent.

Zur Aufnahme neuer Vendoren auf unsere Media Impact Media Impact Tracking Whitelist benötigen wir detaillierte Informationen über jeden technischen Dienstleister, damit Media Impact und die von uns vermarkteten Publisher auf Anfrage ggü. den Landesdatenschutzbehörden Auskunft in der geforderten Granularität und Güte erteilen können.

Media Impact sammelt diese Informationen mittels digitaler Fragebögen, die pro Vendor befüllt werden müssen. Auf Anfrage an data@mediaimpact.de und unter Angabe des Vendors (nebst dessen Kontaktdaten) stoßen wir den Aufnahmeprozess per Fragebogen gerne umgehend an. Im Anschluss an die Befüllung durch den Vendor erfolgt eine interne Prüfung und Qualifizierung der angegebenen Informationen und ggf. die Freigabe.

Erst dann kann der Vendor in die Consent Management Plattformen der von uns vermarkteten Publisher aufgenommen werden. Eine Aufnahme kann nicht garantiert werden und ist mit Vorlaufzeiten verbunden, die je Publisher variieren können.

 

E. Non Consent Traffic (Reichweiten ohne User Consent / User Opt-Out) 

Voraussetzungen bei Werbemittelanlieferungen per Redirect für Tagesfestplatzierungen und Kampagnen mit Garantie-Volumen:  

Google Doubleclick Adserver (DCM): Auftraggeber / Werbetreibender muss IMMER zusätzlich ein physisches Werbemittel ohne verbaute Trackings als Fallback für Non-Consent Traffic direkt an Media Impact anliefern. 

Adition / Flashtalking / Adform / Sizmek / sonstige Adserver: zusätzliches, physisches Fallback Werbemittel ohne Tracking muss im Adserver  des Auftraggebers / Werbetreibenden hinterlegt sein zur Auslieferung auf Non Consent Traffic 

 

F. Consent-Signaling bei Direkt-Kampagnen:

  • Für alle Cookies und ähnliche Technologien, die im Rahmen der Direkt-Kampagne auf unseren Seiten eingesetzt werden, müssen folgende GDPR Makros je eingesetztem Vendor an uns übermittelt werden:
    • ${GDPR_APPLIES}
    • ${GDPR_CONSENT_STRING} oder ${GDPR_CONSENT_XXXX} wobei XXXX für die numerische VendorID des TCF 2.0 Vendors steht, welcher den String erhalten soll)
  • Damit wir dieses GDPR Makro künftig erkennen und finden können, benötigen wir mind. 5 Werktage vor Kampagnenstart eine Info, wie und an welcher Stelle dieses GDPR Makro im Redirect, in Skripten und/oder Trackingpixel angeliefert werden wird.

HINWEIS: Ohne diese Info können wir nicht sicherstellen, dass Direkt-Kampagnen live gehen können.

 

G. Grundsätzlich dürfen eingesetzte Cookies eine maximale Lebensdauer von 1 Jahr haben und müssen sich danach selbst löschen. Trackingdaten dürfen vom Auftraggeber / Werbetreibenden ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Kampagne und dem jeweiligen Zeitraum verwendet werden. Eine darüber hinaus gehende Verwendung durch den Auftraggeber / Werbetreibenden, egal ob intern oder gegenüber Dritten und egal ob entgeltlich oder unentgeltlich, verstößt gegen die Media Impact Tracking Guidelines und ist unzulässig.
Der Auftraggeber / Werbetreibende ist zwar berechtigt, die IP-Adresse von Nutzern der Online-Medien in dem erforderlichen Umfang zum Zwecke der Schaltung von Werbemitteln in den Online-Medien (d.h. zum Verbindungsaufbau und zum Anzeigen von Inhalten) zu verarbeiten, im Einklang mit datenschutzrechtlichen Standards jedoch nicht ungekürzt für andere Zwecke (z.B. Analyse/Tracking/Vermarktung). Gleiches gilt insbesondere auch für identifizierende browser fingerprints.